Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Achtung, aufgepasst, ab Januar 2018 treten wieder neue Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder in Kraft. Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Unterhalt neu 348,00 € statt bislang 342,00 €.

 

Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren beträgt der Unterhalt dann 399,00 € anstelle bislang 393,00 € monatlich.

 

Für Kinder ab 12 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beläuft sich der monatliche Unterhalt dann auf 467,00 € anstelle bislang 460,00 €.

 

Wichtig ist auch, dass sich die unterste Einkommensgruppe für die Bemessung des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten von bislang max. 1.500,00 € netto bereinigt auf 1.900,00 € netto erhöht. Auch die anderen Einkommensgruppen werden angepasst.

 

Es gibt auch eine Veränderung beim sogenannten ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Dieser war bislang 90,00 € und beträgt neu 100,00 € monatlich.

 

Bei den volljährigen Kindern ändert sich 2018 nichts, abgesehen von den geänderten Einkommensklassen auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten.

 

Auch das Kindergeld ist neu. Ab 01. Januar 2018 gibt es für ein erstes und zweites Kind 194,00 €, für ein drittes Kind 200,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind dann 225,00 € monatlich. Prinzipiell wird das Kindergeld bei minderjährigen Kindern hälftig angerechnet, bei volljährigen Kindern dagegen vollständig.

 

Voraussichtlich wird es dann die nächste Änderung am 01.01.2019 geben.

 

 

Dr. Gabriele Dörfler

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Familienrecht

 

Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer

 

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