Vor dem Europäischen Gerichtshof ist ein Verfahren anhängig, indem es um die Frage geht, ob kirchliche Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer anhand der Religion auswählen dürfen. Der Generalanwalt hat mittlerweile die Schlussanträge gestellt und dafür plädiert, im Einzelfall zwischen dem Recht der Kirche auf Selbstbestimmung einerseits und dem Recht auf Nichtdiskriminierung wegen der politischen oder religiösen Weltanschauung andererseits abzuwägen. Damit werden Entscheidungen der Kirchen bei der Bewerberauswahl nach der Religion womöglich gerichtlich voll überprüfbar.
Es bleibt spannend abzuwarten, wie der Europäische Gerichtshof in dieser Sache letztendlich entscheiden wird. (Az.: EugH C-414-16)
Dr. Gabriele Dörfler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht